Die Landesarbeitsgemeinschaft niedersächsischer Erbbau-Initiativen „Bezahlbares Wohnen im Erbbau“ hat ein Positionspapier zur rechtlich korrekten Bemessung des Erbbauzinses bei der Erneuerung von Erbbaurechtsverträgen veröffentlicht. Wir vertreten die Position, dass exorbitant gestiegene Bodenrichtwerte um spekulative Anteile bereinigt werden müssen und der Erbbauzins dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie dem BGH-Gebot angemessener Vertragsgestaltung entsprechen muss. Das Positionspapier zeigt konkrete Berechnungsgrundlagen auf – einschließlich einer Kappungsgrenze von 230 €/mtl. und eines Zinssatzes von 1,25 % – die bezahlbares Wohnen im Erbbaurecht auch bei Vertragserneuerungen sicherstellen.
Positionspapier Erbbauzins Lüneburg
- Beitrag veröffentlicht:19. Februar 2026
