Pressemitteilung 06.02.2026

Das vom niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur genehmigte neue Modell der Klosterkammer Hannover zur Erneuerung von Erbbaurechtsverträgen verstößt nach Ansicht der LAG Erbbau Niedersachsen gegen geltendes Recht und ignoriert sowohl einen einstimmigen Landtagsbeschluss als auch die berechtigten Interessen der Erbbaunehmenden. Die Landesarbeitsgemeinschaft prüft daher rechtliche Schritte und empfiehlt Betroffenen, Vertragserneuerungen vorerst abzuwarten.

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