Bezahlbares Wohnen in Lüneburg – die Antworten von Frank Soldan (FDP)

Mit Blick auf den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Lüneburg baten wir die Bewerberinnen und Bewerber um das Amt der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, die folgenden Fragen für unsere öffentliche Veranstaltung am 23.06.2026 zu beantworten.

Grundsätzliches

1. Wie schätzen Sie grundsätzlich die Situation auf dem Lüneburger Wohnungsmarkt ein und welche Handlungsbedarfe bestehen für Sie?

Frank Soldan: Lüneburgs Wohnungsmarkt ist mehr als nur angespannt. Nicht nur mietpreisgebundene Wohnungen, sondern auch große, kleine und vor allem seniorengerechte Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment fehlen. Ein gutes Wohnungsangebot ist für mich gleichzeitig Teil einer guten Standortpolitik für unsere Wirtschaft und Bildungseinrichtungen.
Um mehr Wohnraum zu schaffen – was die Hansestadt nicht selbst kann – braucht es Flächen, Nachverdichtungs- und Dachausbaumöglichkeiten, Revitalisierung von Brachflächen.

2. Welche zentralen Kriterien bilden das Leitbild Ihrer zukünftigen Politik zum Bezahlbaren Wohnen in Lüneburg?

Frank Soldan: Ich möchte Rahmenbedingungen schaffen, damit Investoren wenigstens 30 % mietpreisgebundenen Wohnraum rentabel bauen können. Daher darf es keine über die Vorgaben von Bund und Land hinausgehende das Bauen zusätzlich verteuernde Regulierungen in B-Plänen geben. Die Bauverwaltung und der Rat der Hansestadt müssen als „Ermöglicher“ von bezahlbarem Wohnraum wahrgenommen werden und nicht als Bremser von Investoren. Es sollen Fristen für Genehmigungen festgelegt werden, auf die sich jeder Bauherr nach vollständiger Einreichung der notwendigen Unterlagen verlassen kann.

Bodenpolitik, Bauen und Klima

3. Wie werden Sie mit dem Spannungsfeld zwischen Neubau, Nachverdichtung im Bestand und dem Erhalt von Grünflächen (z.B. für Erholung und Klimaschutz) in Zusammenhang mit Bezahlbarem Wohnen umgehen?

Frank Soldan: Die Ausweisung neuer Baugebiete soll mehr eine Arrondierung bestehender bebauter Flächen als eine Ausdehnung in Grün- und Naherholungsflächen sein. Beratung zu Aufstockung, An- und Ausbau, Nachverdichtung und Revitalisierung von Brachflächen sehe ich als wichtige Aufgabe der Bauverwaltung zur Weiterentwicklung des Wohnungsbaus und zur Stadtentwicklung in Lüneburg an. Sie müssen Priorität vor der Ausweisung von Flächen haben.
Das angesprochene Spannungsfeld wird sich nicht vollständig auflösen lassen.

4. Ist es notwendig, den Bodenmarkt in Lüneburg stärker zu regulieren, insbesondere zur Verhinderung von Bodenspekulation und steigenden Mieten/ Erbbauzinsen? Welche Kriterien zeichnen für Sie eine zukunftsfähige Bodenpolitik aus?

Frank Soldan: Je mehr Vorgaben in B-Plänen gemacht werden, die das Bauen verteuern, je stärker der Wohnungsmarkt reguliert wird, desto weniger Wohnungen werden neu entstehen, saniert werden oder bleiben ungenutzt.
Wann immer möglich, möchte ich die im Besitz der Hansestadt befindlichen Flächen nicht verkaufen. Eine Vergabe in Erbpacht ist immer dann vorzuziehen, wenn dadurch die Finanzierung durch Geldinstitute nicht eingeschränkt wird.
Spekulationen entstehen, wenn zu wenig Fläche bei zu großer Nachfrage vorhanden ist.

Bestand

5. Welche Möglichkeiten sehen Sie, um ohne weiteren Flächenverbrauch zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum im Lüneburger Bestand zu schaffen?

Frank Soldan: Nachverdichtung (mit evtl. B-Plan-Änderung), An- und Ausbau (Einliegerwohnung), Aufstockung, Revitalisierung von Brachflächen, sehe ich als Chancen zur Schaffung zusätzlicher Wohnungen. Alle diese Maßnahmen sind – so zeigt es die Vergangenheit – oft mit Widerständen aus der Nachbarschaft oder anderer Interessengruppen in Lüneburg verbunden.

6. Wie gehen Sie mit der grundsätzlichen Problematik der ungleichen Wohnraumverteilung um, dass z.B. ältere Menschen allein in großen Häusern leben und Familien bezahlbaren und ausreichend großen Wohnraum suchen?

Frank Soldan: Von älteren Menschen höre ich, dass sie eine seniorengerechte Wohnung mit guter Infrastruktur drum herum suchen und erst dann ihr Familienhaus abgeben wollen. Das bedeutet, dass ein entsprechender Geschosswohnungsbau mit Mietwohnungen mit guter ÖPNV-Anbindung und Nahversorgern entstehen muss. Ich werde keinen Druck auf die ausüben, die nicht aus eigenem Antrieb ihr Haus oder ihre große Wohnung verlassen wollen. Eine Vermittlungsbörse sehe ich als sinnvoll an.

7. Welche Möglichkeiten sehen Sie, um Leerstände im Wohn- und Gewerbebereich in der Hansestadt Lüneburg effektiv zu mindern?

Frank Soldan: Im Wohnbereich: Die Umsetzung der Zweckentfremdungssatzung, die Beratung zur Förderung von Sanierung und Umwandlung von Gewerbe- in Wohnflächen sind für mich essentiell. Die Revitalisierung von Gewerbebrachflächen im Innenstadtbereich vornehmlich für Wohnbebauung und die Beratung zum Umbau von Gewerbeflächen zu Wohnflächen sehe ich als ein Kernaufgabe der Stadtverwaltung zur Stadtentwicklung an.

Neubau

8. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass zukünftig die Voraussetzung für eine Grundstücksvergabe der Neubau preisgünstiger oder geförderter Wohnungen ist?

Frank Soldan: In Neubaugebieten werde ich mich für die Festlegung der 30 % mietpreisgebundenem Wohnraum einsetzen. Zu hohe Vorgaben, die die Investition unrentierlich machen, wird den Wohnungsneubau allerdings verhindern. Die letzte Entscheidung wird der Rat politisch treffen. Eine Festlegung der Errichtung von gefördertem Wohnraum als Vergabekriterium kann nur erfolgen, wenn Flächen sich im Eigentum der Hansestadt befinden und mehrere Interessenten da sind. Auf eine freiwillige Verpflichtung des Investors im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages werde ich dringen.

9. Nach welchen Kriterien werden Sie die wenigen verbleibenden städtischen Flächen vergeben, um den Neubau von bezahlbarem Wohnraum zu fördern?

Frank Soldan: So wie wir für das Neubaugebiet Wienebüttel Vergabekriterien festgelegt haben, werde ich darauf dringen, dass es auch bei anderen Neubaugebieten in städtischer Hand erfolgt. Die Kriterien sollen sich an diese Vorgabe anlehnen, aber müssen aufgrund der Bedarfe und der örtlichen Gegebenheiten festgelegt werden.

10. Ein großer Teil bezahlbaren Wohnraums geht durch den Ablauf von zeitlich befristeten Sozialbindungen verloren. Wie werden Sie zukünftig mit Sozialbindungen auf dem Lüneburger Wohnungsmarkt umgehen?

Frank Soldan: Bereits vor Auslaufen der befristeten Sozialbindung des Mietpreises möchte ich Vermieter gezielt auf Bundes- und Landesförderprogramme hinweisen, die gegebenenfalls um kommunale Förderungen erweitert werden, um so Aufwertungen der Wohnungen und Verlängerungen der Preisbindungen zu erreichen.

Junge Menschen, Auszubildende, Studierende und Wohnprojekte

11. Junge Menschen haben große Schwierigkeiten, eigenen Wohnraum zu finden und zu finanzieren. Welche Möglichkeiten sehen Sie, bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen zu schaffen bzw. zu unterstützen, dass z.B. dem Studierendenwerk OstNiedersachsen öffentliche Grundstücke oder Gebäude kostenfrei (oder z. B. im Erbbaurecht) zur Verfügung zu stellen?

Frank Soldan: Als Stadt sind wir verpflichtet, wirtschaftlich und nachhaltig zu handeln. Deshalb sehe ich die kostenfreie Bereitstellung von öffentlichen Grundstücken oder Gebäuden äußerst kritisch. Ein Studierendenwerk, das Studierendenwohnungen bauen will, steht immer in Konkurrenz und braucht das knappe Gut „Bauland“. Je nach örtlichen Gegebenheiten könnte das Schaffen von Studierendenwohnungen eine Vergabekriterie sein. Aber: Wohnungen fehlen nicht nur für Studierende, sondern für alle Bevölkerungsschichten in unserer Stadt.

12. Werden Sie und wie werden Sie gemeinschaftliches Wohnen oder generationenübergreifende Wohnprojekte in Lüneburg unterstützen?

Frank Soldan: JA! Da die Gestaltung der Wohnprojekte extrem unterschiedlich sein kann, kann ich in diesem Rahmen nur pauschale Angaben machen: Da ich diesen Wohnprojekten sehr positiv gegenüberstehe, werde ich Möglichkeiten der Förderung aus den Programmen von Bauen, Soziales, Jugendhilfe und wo immer sonst es möglich ist, finden.

Erbbau

13. Welche Bedeutung hat der Erbbau für Sie grundsätzlich als Instrument für Bezahlbares Wohnen in Lüneburg im Bestand und für den Neubau?

Frank Soldan: Erbbau ist für mich nicht primär eine Möglichkeit um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sondern um als Erbpachtgeber auch nach der Bebauung noch Einfluss auf die Nutzung des Grundstücks zu haben. Z. B. :größere Umbauten, Anbaumaßnahmen oder Abrissarbeiten, Übertragung des Erbbaurechts (Verkauf der Immobilie), oft auch die Vermietung bedürfen der Zustimmung, Finanzierung & Belastung, Mitspracherecht bei der ordnungsgemäße Instandhaltung sowie der Versicherungspflicht, Verstößt der Pächter massiv gegen den Vertrag (z. B. bei Zahlungsrückständen beim Erbbauzins oder Verwahrlosung), kann der Eigentümer die Immobilie vorzeitig zurückfordern.

Alle das Bauen, die Ausgestaltung der B-Pläne, Richtlinien, Satzungen und die Bedingungen für Erbbauverträge betreffenden Entscheidungen trifft letztendlich der Rat der Hansestadt Lüneburg.

Bei Erbbauvertragsbedingung der Stiftungen muss die Stiftungsaufsicht in Hannover zustimmen. Der Rat entscheidet hier nicht allein.

Das Thema Bauen liegt im Interessenbereich sehr vieler Personen, Familien, Institutionen und Verbänden in Lüneburg, da es neben der Schaffung von Wohnraum auch immer um Stadtentwicklung, Stadtbild- und Denkmalpflege, Finanzen, Klimaschutz, Mobilität, Naherholung und ein großes Stück Lebensqualität geht.

Ein Interessenausgleich geht nur im Kompromiss.

Vielen Dank, dass ich Ihnen meine Vorstellungen übermitteln darf.

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