Erbbau-Rechner
Im Zuge der aktuellen Erbbaudebatte sind in Lüneburg neue Reformansätze der Lüneburger Initiative, der Hansestadt Lüneburg und der Klosterkammer Hannover entstanden:
- WIN-WIN-Lösungsmodell Erbbau (Initiative „Bezahlbarer Wohnraum im Erbbau Lüneburg“)
- Lüneburger Modell (Interfraktionelle Arbeitsgruppe Erbbau der Hansestadt Lüneburg)
- Modellvorschlag Klosterkammer Hannover
Für alle Erbbaunehmenden oder Interessierten stellt sich die Frage: Was kostet mich welches Erbbau-Modell tatsächlich?
Berechnungsgrundlagen WIN-WIN-Lösungsmodell der Initiative
Das WIN-WIN-Lösungsmodell Erbbau der Initiative sieht eine Reform der Erbbaukonditionen vor, die sowohl angemessene Erbbauzinsen für die Erbbaunehmenden als auch angemessene Mehreinnahmen für die Erbbaugeber mit dem Ziel hervorbringt, bezahlbares Wohnen im Erbbau langfristig und nachhaltig zu sichern bzw. zu schaffen. Dazu ist grundsätzlich eine Abkoppelung vom inzwischen zunehmend spekulationsgetriebenen Immobilienmarkt durch die Bereinigung des Bodenrichtwertes (BRW) erforderlich.
Ausgangspunkt für die Berechnungen ist ein Korridor von 200-300 Euro angemessener und bezahlbarer monatlicher Erbbauzinsen für Erbbaunehmende, was i. d. Regel 4-6-fach erhöhte Mehreinnahmen für den Erbbaugeber hervorbringt. Der Bodenrichtwert als Berechnungsgrundlage wird um die Erschließungskosten (27 EUR) und um die spekulativen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt seit 2010 bereinigt. Die Bereinigung erfolgt über den amtlichen Verbraucherpreisindex (VPI) der Jahre 2010-2025, der in diesem Zeitraum um 34% gestiegen ist. Der bereinigte Bodenrichtwert ergibt sich aus einem Mittelwert zwischen dem VPI ermittelten Bodenrichtwert und dem aktuellen Bodenrichtwert. Der Erbbauzinssatz wird im Modell mit 1,5% zugrunde gelegt, um den obigen Korridor zu erreichen. Weitere Abschläge können ggf. durch Bodenwertminderungen (Senkung, Lärm, o.a.) sowie Härtefallregelungen entstehen, sie sind im Erbbaurechner nicht berücksichtigt.
Die 4 Modelle in der Übersicht
| Berechnungs- grundlagen Stand 07.02.2026 | Bewertung des Bodens | Abzüge vom Bodenrichtwert für Erschließungskosten | Erbbauzinssatz |
|---|---|---|---|
| WIN-WIN-Lösungsmodell Erbbau Initiative Erbbau LG | Bereinigter Bodenrichtwert (BerBRW) [1] | 27 EUR vom BerBRW | 1,5% |
| Lüneburger Modell Hansestadt Lüneburg [2] | Bodenrichtwert (BRW) | 27 EUR/m² vom BRW | 2% |
| Bestehendes Erbbau-Modell Klosterkammer Hannover | Bodenrichtwert (BRW) | 30% vom BRW | 5% |
| Modellvorschlag Klosterkammer Hannover [3] | Bodenrichtwert (BRW) | – | 2-4% [4] |
1) Der bereinigte Bodenrichtwert wird auf der Grundlage des aktuellen Bodenrichtwertes bestimmt. Dabei ist der Bodenrichtwert um spekulationsbedingte exorbitante Steigerungen bereinigt. Die Bereinigung erfolgt in dem der Bodenrichtwert von 2010 unter Berücksichtigung des VPI fortgeschrieben wird und aus dem so gewonnenen Wert und dem aktuellen Bodenrichtwert ein Mittelwert gebildet wird. Die Bereinigung des Bodenrichtwertes erfüllt u.a. den Zweck des Erbbaurechtes, Bodenspekulation entgegenzuwirken. Der Verbraucherpreisindex (VPI) weist seit 2010 eine Steigerung um 34% auf und setzt Steigerung der Erbbauzinsen in ein angemessenes Verhältnis zu allen anderen Entwicklungen.
2) Die Berechnungsgrundlagen zum städtischen Modell beruhen auf den Informationen, die die Initiative aus Gesprächen mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe und Presseinformationen vorliegen.
3) Kurzzeitige Sonderkonditionen in Städten mit angespannter Wohnlage (Osnabrück, Göttingen, Hildesheim, Lüneburg)
30% Abschlag auf die nach dem neuen Modell berechneten Erbbauzinsen
Anmerkung 1: Dieser Sonderabschlag hebt sich durch den Wegfall des 30% Abschlags für Erschließungskosten wieder auf.
– befristet auf maximal 20 Jahre
– erlöscht sofort bei Verkauf oder im Todesfall
Anmerkung 2: im Verkaufs- oder Todesfall gelten wieder die allgemeinen Konditionen des neuen Modells, obwohl die angespannte Wohnlage weiterhin besteht.
Grundsätzliches zum neuen Modell der Klosterkammer
– das neue Modell ist nicht rechtskonform
– das neue Modell sichert mittel- und langfristig keinen bezahlbaren Wohnraum
– die Erbbaukonditionen bleiben weiterhin unangemessen und unverhältnismäßig hoch
– für Erbbaunehmende in normalen, moderaten Bodenpreis-Lagen verschlechtern sich die die Konditionen bei Vertragserneuerung aufgrund des Wegfalls des 30%-igen Wegfalls für Erschließungskosten
– die Sonderkonditionen für „wohnangespannte Lagen“ sichern mittel- und langfristig keinen bezahlbaren Wohnraum. Die Häuser sind aufgrund der Verkaufs- bzw. Todesfall-Klausel weiterhin weder planbar noch verwertbar.
4) tagesvariabler Zinssatz 10-jähriger Bundesanleihen (Kapitalmarktpapier), vorgesehen zwischen mind. 2% und max. 4%.
Erbbau-Rechner
Auf dem Online-Portal BORIS-NI können die Bodenrichtwerte abgefragt werden. Der Bodenrichtwert (BRW) wird jährlich neu anhand der An- und Verkäufe auf dem Immobilienmarkt durch den Gutachterausschuss ermittelt. Bitte suchen Sie für die Berechnung Ihrer Erbbauzinses den aktuellen Bodenrichtwert (BRW) Ihres Grundstückes sowie den Bodenrichtwert von 2010 aus dem BORIS-NI Portal und tragen Sie beides ein. In der untenstehenden Tabelle finden Sie weiterhin eine Übersicht mit durchschnittlichen Bodenrichtwerten verschiedener Stadtteile in Lüneburg, die Sie alternativ beispielhaft einsetzen können.
Erbbau-Rechner
Alle Angaben ohne Gewähr
Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.
Übersicht mit durchschnittlichen Bodenrichtwerten verschiedener Stadtteile in Lüneburg
| Lüneburg/Stadtteile | BRW in EUR 01.01.2025 | BRW in EUR 01.01.2010 |
| Weststadt | 400 | 120 |
| Kreideberg | 470 | 135 |
| Mittelfeld | 500 | 145 |
| Uelzener Str. (Kurpark) | 1.000 | 250 |
| Rotes Feld | 550 | 160 |
| Goseburg/Zeltberg | 400 | 105 |
| Soltauer Str./Bockelsberg | 470 | 135 |
| Kaltenmoor | 410 | 120 |
| Klosterkamp | 430 | 125 |
