Werner Lichtenberg, Jurist und ehemaliger Staatssekretär im Niedersächsischen Innenministerium, ist ein profunder Kenner der Erbbau-Problematik und hat jetzt ein brillantes Papier dazu verfasst, das hier zum Download bereit steht. Insbesondere wird von ihm der auch rechtlich relevante Maßstab der Angemessenheit herausgearbeitet, der – im Grundgesetz verankert – von öffentlichen Körperschaften in Deutschland u.a. auch bei Erbbauverträgen zu wahren ist, wovon die derzeitigen Konditionen weit entfernt sind. Unbedingt lesen!